Wann Sie einen Gutachter beauftragen sollten

Meist wird ein Gutachter immer dann beauftragt, wenn es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist. Die Versicherung kommt dann für den entstandenen Schaden auf. Allerdings ist es ein Unterschied, ob es ein Kaskoschaden oder ein Haftpflichtschaden ist. Die Vorgehensweise ändert sich nämlich dann. Was Sie beachten sollten erfahren Sie hier.

Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen

Geraten Sie in einen Autounfall und tragen selbst keine Schuld, ist dies für Sie ein klassischer Kfz-Haftpflichtschaden. Die Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallgegners kommt in diesem Fall für den Schaden an Ihrem Fahrzeug auf. Die Versicherung ist nun verpflichtet dazu beizutragen, dass Ihr Fahrzeug wieder so hergerichtet wird, wie es vor dem Unfall war. Ihre Versicherung bleibt davon unberührt. Sie können nun einen Gutachter beauftragen der sich den Schaden ansieht und die gegnerische Versicherung muss für die Kosten aufkommen.

Wenn Sie den Unfall verursacht haben

Sind Sie für den Unfall verantwortlich, ist dies ein Kfz Kaskoschaden. Die Schäden die an Ihrem Fahrzeug entstanden sind, werden auch von Ihrer Versicherung reguliert. Nun gibt die Versicherung den Ton an. Wird diese Versicherung nun in Anspruch genommen, werden Ihre Versicherungsbeiträge auch hochgestuft. Die Versicherung beauftragt nun den eigenen Gutachter. Möchten Sie Ihren eigenen beauftragen, müssen Sie auch die Kosten dafür tragen.

Welche Ansprüche Sie im Schadenfall haben

Möchten Sie beispielsweise einen Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder andere Ansprüche geltend machen, müssen Sie diese auch belegen können. Hierfür müssen Sie allerdings einen Rechtsanwalt beauftragen, der sich dann für Ihre Rechte einsetzt.

 

Ansprüche sind im Schadensfall zum Beispiel auch Sachschäden an der Ladung, Abschleppkosten, Entsorgungskosten, Gutachterkosten, Anwaltskosten, Mietwagenkoste oder auch der Verdienstausfall. 

 

Die entstandenen Schäden müssen bei der Versicherung aber nachweisen können. Hierfür ist meist ein unabhängiger Gutachter die richtige Wahl, da dieser neutral urteilt und somit die richtige Basis für eine schnelle Schadensabwicklung bedeutet. Versuchen Sie immer einen unabhängigen Gutachter beauftragen zu können. 

 

Es gibt aber auch Gelegenheiten, die gegen eine Beauftragung eines eigenen Gutachters sprechen. Die Schadenhöhe sollte in erster Linie auch ein Gutachten rechtfertigen können. Die Bagatellgrenze liegt hier bei 750 Euro. Ist der Schaden höher und die Schuldfrage unstrittig können Sie einen Gutachter beauftragen.

 

Bei einem Kaskoschaden kann die Versicherung den Gutachter allerdings selbst wählen. Fehlen die Voraussetzungen für ein neutrales Gutachten können Sie Ihre Ansprüche auch anders nachweisen.

Ein Kurzgutachten bringt Ihnen die entsprechende Sicherheit und ist die beste Wahl bei einem Schaden rund um die Bagatellgrenze.

 

Bei einer Reparaturkalkulation werden die möglichen Reparaturkosten von einem Gutachter erstellt.

Mit einem Kostenvoranschlag erhalten Sie ein Angebot eines Reparaturbetriebs. Dies ist die unsicherste Methode einen Schaden nachzuweisen. 

Wie Sie im Schadenfall abrechnen können

Mit der fiktiven Rechnung fordern Sie von der Versicherung den Betrag, der zur Wiederherstellung Ihres Autos notwendig wäre. Eine Reparaturrechnung müssen Sie nicht vorlegen. Es reicht hier meist schon ein Kostenvoranschlag.

 

Sie können aber nach der erfolgten Reparatur über die konkrete Abrechnung mit der Versicherung abrechnen. 

 

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist die Instandsetzung Ihres Autos nicht sinnvoll. Hier erhalten Sie die Summe, die Sie zur Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs benötigen würden. Diese Regelung gilt auch bei einem technischen Totalschaden. 

Sie müssen Ihr Auto nicht reparieren lassen

Möchten Sie den Unfallwagen lieber verkaufen oder ihn mit dem Schaden weiterfahren, ist dies ebenfalls möglich. Die Abrechnung kann hier aber anders sein, als wenn Sie den Schaden beheben lassen würden. 

 

Bei einem neueren Fahrzeug und komplexen Schäden, sollten Sie Ihr Auto in einer Vertragswerkstatt reparieren lassen. Hiermit erhalten Sie sich die Garantie und auch die eventuelle Kulanz des Herstellers, falls es zu einem Fehler außerhalb der Garantiezeit kommt.

 

Ist Ihr Fahrzeug bereits einige Jahre alt, können Sie auch eine freie Werkstatt aufsuchen. Mit diesem Weg können Sie manchmal einem wirtschaftlichen Totalschaden aus dem Weg gehen, da diese günstiger arbeiten als eine Vertragswerkstätte. 

 

Bei älteren Fahrzeugen kann es sich auch lohnen, wenn Sie auf gebrauchte Ersatzteile zurückgreifen. Auch hiermit können Sie einem wirtschaftlichen Totalschaden vorbeugen.