Sie haben Glück gehabt und ein gebrauchtes Ersatzteil bei einem Online-Händler günstig gekauft? Sie lassen das Teil ordnungsgemäß in einer Fachwerkstatt einbauen und es funktioniert nicht? Die Kosten für den Ei- und Ausbau werden die meisten Händler nicht übernehmen wollen. Aber können diese sich überhaupt dagegen wehren?
Leider bedeutet es nicht automatisch, wenn Sie ein Ersatzteil billig bei einem Online-Händler gekauft haben, dass Sie auch wirklich Geld sparen. Denn oft kommt es hier zu Problemen. Funktioniert das Teil nicht, kann es lange dauern, bis Ihr Auto wieder fahrbereit ist. Das Ersatzteil muss wieder ausgebaut und reklamiert werden, Sie müssen sich ein neues Teil besorgen und dieses wieder einbauen lassen. Aber wer kommt jetzt für die zusätzlich entstandenen Kosten auf und was ist mit dem Leihwagen den Sie benötigt haben?
In erster Linie haben Sie das Problem und müssen zuerst einmal für die Kosten aufkommen. Danach können Sie eine Erstattung beim jeweiligen Online-Händler beantragen und darauf hoffen, dass dieser sich mit der Gesetzeslage auskennt. Denn die Rechtslage ist hier ganz eindeutig: Er ist verpflichtet die Ein- und Ausbaukosten zu tragen und muss auch für den Nutzungsausfall aufkommen.
Was der Gesetzgeber dazu sagt
Der Gesetzgeber sagt dazu, dass wenn Sie ein Ersatzteil online kaufen und dieses in einer Fachwerkstatt einbauen lassen, der gewerbliche Verkäufer eine Gewährleistung Pflicht hat. Die Rechtsprechung besagt auch, dass der Verkäufer für die Ein- und Ausbaukosten aufkommen muss. Bis zum Jahr 2011 war aber geregelt, dass der Verkäufer nur ein neues Ersatzteil liefern muss. In vielen Köpfen steckt aber noch das alte Urteil und einige Online-Händler versuchen sich immer wieder darauf zurückzuberufen.
Oft bedeutet dies, dass durch die Reklamation ein langwieriger Prozess auf Sie wartet und Sie eventuell auch einen Rechtsanwalt einschalten müssen, der dann Ihr Recht einklagt. Denn viele Online-Portale versuchen in einem Schadenfall dies zu umgehen. In der Preispolitik der Händler sind solche Kosten nämlich nicht enthalten. Aus diesem Grund können diese nämlich nur die günstigen Preise anbieten und auf Dauer halten.
Wie verhält es sich, wenn das Ersatzteil erst nach sechs Monaten kaputte geht?
Wenn Sie ein neues Ersatzteil erwerben, gibt es hier eine Gewährleistungspflicht von zwei Jahren. Kommt es in dieser Zeit zu einem Mangel, muss der Händler die Kosten erstatten. Dies allerdings nur, wenn es sich hierbei weder um Verschleiß noch um einen Einbaufehler handelt. Die Frist beginnt aber ab der Zustellung des Ersatzteiles und nicht erst ab dem Zeitpunkt des Einbaus.
Einige Händler versuchen über ihre AGBs die gesetzliche Gewährleistungspflicht zu verkürzen. Wenn Sie Neuwaren als Privatperson bei einem Händler kaufen, können Sie dies aber einfach ignorieren. Denn solch eine Klausel ist nicht zulässig. Kaufen Sie ein gebrauchtes Ersatzteil, sieht das etwas anders aus. Denn hier kann die Gewährleistungspflicht auf ein Jahr gesenkt werden, wenn es im Angebot bereits vermerkt ist. Steht etwas anderes im Kaufvertrag ist dies nicht nur ungültig, sondern ist zudem ein Wettbewerbsverstoß.
Bestehen Sie auf Ihr Recht wenn ein Ersatzteil nicht ordnungsgemäß funktioniert. Jeder Händler ist dazu verpflichtet für die Ein- und Ausbaukosten aufzukommen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie das Kfz-Ersatzteil bei einem Autozubehörhandel oder Online kaufen. Zur Not müssen Sie Ihr Recht einfordern, bzw. einklagen. Am einfachsten ist es allerdings für Sie, wenn Sie das Ersatzteil sowieso in einer Werkstatt einbauen lassen müssen, dass dieses auch dort bestellt wird. Ein eventuell entstehendes Problem kann hier deutlich einfacher gelöst werden.