Haben Sie keine Angst vor dem Werkstattbesuch

Mit einem Schaden am Auto werden Sie wahrscheinlich zuerst einmal eine Werkstatt aufsuchen, wenn Sie kein erfahrener „Schrauber“ sind. Das gilt für eine gerissene Scheibe genauso wie für einen Motorschaden. Aber auch als Bastler sind Sie oft durch die moderne Technik auf erfahrene Hilfe angewiesen. Aber wissen Sie, welcher Werkstatt Sie vertrauen können und wann die Reparatur zu teuer ist? Wir zeigen es Ihnen.

Der Garantiefall

Wenn der Motor beispielsweise bei Ihrem Neuwagen bereits nach einem Jahr streikt, kommt die Herstellergarantie für die Reparatur auf. Die Reparaturkosten erhalten Sie aber nur vom Hersteller zurück, wenn Sie auch eine Vertragswerkstatt aufgesucht haben. Fahren Sie zu einer freien Werkstatt, haben Sie keinen Anspruch auf Garantie. Mit dieser Klausel kann der Hersteller seine Kunden natürlich an sich binden. Geht es um einen Unfallschaden oder eine Inspektion, können Sie allerdings jede Werkstatt aufsuchen. Für einen Ölwechsel müssen Sie beispielsweise nicht in eine Vertragswerkstatt. Auch wenn Ersatzteile verbaut werden, müssen diese nicht original sein. 

 

Vertragswerkstätten oft besser

Allerdings belegen unabhängige Tests, dass Vertragswerkstätten häufig eine bessere Arbeit abliefern. Das liegt zum einen an den geschulten Mitarbeitern, die sich genau mit Ihrem Auto auskennen und zum anderen daran, dass diese über die speziellen Werkzeuge verfügen. Fahren Sie ein hochwertiges oder seltenes Fahrzeug, sollten Sie besser eine Vertragswerkstatt aufsuchen. Müssen bei Ihrem alten Fieste die Bremsbeläge getauscht werden oder der Ölwechsel ist wieder fällig, können Sie mit ruhigem Gewissen auch in eine freie Werkstatt fahren. 

 

Eine Verordnung der EU sieht aber vor, dass Hersteller verpflichtet sind die Produktinformationen ihrer Fahrzeuge weiterzuleiten, damit diese Ihr technisches Wissen aufbessern können. Besuchen Sie eine freie Werkstatt, achten Sie auf das Schild „Kraftfahrzeug-Gewerbe“. Als Mitglied der Kfz-Innung können Sie sich bei Problemen an die jeweilige Schiedsstelle richten. 

Freie Werkstatt günstiger

Die meisten Vertragswerkstätten schneiden in den Tests zwar besser ab, sind aber auch um bis zu 50 Prozent teurer als eine freie Werkstatt. Haben Sie bereits gute Erfahrungen mit Ihrer Werkstatt sammeln können, spricht nichts dagegen. Es kann sich aber lohnen, wenn Sie vorab bei größeren Reparaturen ein paar Kostenvoranschläge einholen. Allerdings gibt es einen Haken bei der Sache: Einige Hersteller übernehmen auch nach der Garantie aus Kulanzgründen noch einen Teil der Reparaturrechnung. Dies aber nur, wenn Sie alle Reparaturen oder Inspektionen in einer Vertragswerkstatt haben durchführen lassen. Dies sollten Sie immer im Hinterkopf halten. 

Der Kostenvoranschlag

Diesen sollten Sie sich schriftlich geben lassen. Hier sollten alle Arbeiten, Ersatzteile und auch die Arbeiten vermerkt werden. Achten Sie auch auf die Zahlungsweise die dort vereinbart wird, damit Sie später auch mit Karte zahlen können. Vereinbaren Sie einen verbindlichen Termin. Wird dieser um mehr als 24 Stunden überschritten muss sich die Werkstatt zu 80 Prozent an den Kosten für einen Mietwagen beteiligen, oder Ihnen einen Ersatzwagen zur Verfügung stellen. In der Auftragsbestätigung sollte dies vermerkt werden.

Wenn Sie Ihr Auto abholen

Wenn die Reparatur erfolgt ist, können Sie Ihr Fahrzeug bei der Werkstatt abholen. Schauen Sie sich Ihr Fahrzeug dann einmal genau an. Gibt es Kratzer oder Dellen, die vorher nicht da waren? Ist dies der Fall muss das von der Werkstatt bestätigt und kostenlos beseitigt werden. Überprüfen Sie auch die Positionen der Rechnung und vergleichen Sie diese mit dem Kostenvoranschlag. Wenn Sie die Rechnung unterschreiben sollten Sie „unter Vorbehalt“ auf dieser notieren. Stellen Sie später noch Mängel fest, können Sie diese einfacher reklamieren. Denken Sie übrigens auch daran Ihr Auto abzuholen. Lassen Sie das Auto länger als eine Woche in der Werkstatt stehen, können diese Ihnen eine tägliche Aufbewahrungsgebühr von 7,50 Euro berechnen. 

 

Sollte die Rechnung von dem Kostenvoranschlag abweichen, sollten Sie sich bei der Werkstatt nach den Gründen erkundigen. Fallen zusätzliche Reparaturen an, muss die Werkstatt dies vorher mit Ihnen absprechen. Allerdings darf die endgültige Rechnung um bis zu 15 Prozent teurer sein als der Kostenvoranschlag. In diesem Fall müssen Sie nicht vorher informiert werden. Liegen die Kosten deutlich höher und die Werkstatt hat einfach zusätzliche Arbeiten erledigt ohne Sie zu informieren, können Sie den Vertrag kündigen und müssen nur die Arbeiten bezahlen, denen Sie vorher zu gewilligt haben. 

 

Sollten Sie mit den Arbeiten der Werkstatt nicht zufrieden sein, können und sollten Sie diese auch reklamieren. Achten Sie hier darauf, dass dies schriftlich erfolgt. Vordrucke mit Mustertexten finden Sie wie immer im Internet. Nun hat die Werkstatt zweimal die Möglichkeit den Mangel zu beheben. Suchen Sie aber sofort eine andere Werkstatt auf weil Sie unzufrieden sind, verlieren Sie den Anspruch auf Kostenerstattung. Sollte die Werkstatt sich weigern den Mangel zu beheben, wenden Sie sich am besten an eine Schiedsstelle. Als Kunde ist dies für Sie kostenlos. Der Entscheid der Schiedsstelle ist allerdings für die Werkstatt bindend. Sind Sie mit dem Urteil aber nicht zufrieden, können Sie immer noch einen Anwalt hinzunehmen.