Wie Sie Ihren Gebrauchten am besten loswerden

Ihr Auto soll ausgetauscht werden und müssen ihn nun verkaufen? Zum Händler müssen Sie nicht unbedingt, sondern können ihn auch privat verkaufen. In der Regel bringt dies mehr Geld und ist nicht so schwierig, wie Sie vielleicht denken. Wir geben Ihnen die richtigen Tipps.

Nur selten ist es eine kluge Entscheidung, wenn Sie sich an einen Händler wenden. Besonders auf Kärtchen-Händler sollten Sie verzichten, auch wenn diese Ihnen versprechen Höchstpreise zu zahlen. Auch wenn nicht alle unseriös sind, versuchen diese immer enorm den Preis zu drücken. Dies lohnt sich nur, wenn Sie Ihr altes Auto schnell loswerden möchten. Wichtig ist vor dem Verkauf, dass Sie einen realistischen Wert ermitteln. 

So ermitteln Sie den Wert Ihres Autos

Schauen Sie sich zuerst einmal die verschiedenen Autobörsen im Internet an und suchen Sie dort nach Ihrem Fahrzeug, um einen ungefähren Richtwert zu erhalten. Sie können aber auch die Schwacke-Liste zu Rate ziehen. Einen unabhängigen Sachverständigen sollten Sie nur beauftragen, wenn Sie ein hochwertiges Auto verkaufen möchten, denn dieser kostet Sie circa 150 Euro. Dafür erhalten Sie aber auch ein Zertifikat mit allen wichtigen Punkten und einer genauen Wertermittlung.

 

Gibt es noch Mängel an Ihrem Auto, sollten Sie diese vor dem Verkauf beheben lassen. Hierzu gehören auch die Kontrolle des Öl- oder Wasserstandes. Überprüfen Sie die Profiltiefe der Reifen und das Licht am Wagen. Sollte Ihr Auto in nächster Zeit zur Hauptuntersuchung müssen, sollten Sie diese noch durchführen lassen. Damit steigen Sie den Wert Ihres Fahrzeugs. 

 

Die Optik ist ebenfalls sehr wichtig. Wenn Ihr Auto frisch poliert und gereinigt wurde, sind potentielle Käufer der Meinung, dass Sie sich immer um Ihr Auto gekümmert haben. Zur Reinigung gehören aber auch die gründliche Innenreinigung und eine eventuelle Motorwäsche. 

Die Anzeige

Wenn Sie eine Anzeige im Internet oder in einer Tageszeitung aufgeben, sollten Sie ehrlich mit den Angaben sein. Nichts ist ärgerlicher als wenn ein Interessent zum Besichtigungstermin kommt und dort feststellt, dass der Wagen nicht der Beschreibung entspricht. Normale Abnutzungsspuren sind dabei keine Mängel. Festzustellen was aber Mängel und Verschleiß ist, ist nicht immer ganz einfach.

 

In der Anzeige sollten Sie das Beste von Ihrem Auto nennen. Beschreiben Sie alle Extras und machen Sie ein paar gute Fotos. Aber auch wenn es Dellen oder Kratzer gibt, die Sie nicht haben beseitigen lassen, sollten Sie ein Foto davon machen, damit der Käufer sich das richtige Bild über das Auto machen kann.

 

Rechnen Sie aber damit, dass nicht nur ehrliche Käufer sich auf Ihre Anzeige melden werden. Lassen Sie sich nicht zu sehr mit angeblichen Mängeln drücken und gehen Sie auf keinen Fall unter den Preis, den Sie sich vor der Anzeige vorgestellt haben. Es gibt viele Tricks mit denen man versuchen wird das Auto möglichst günstig zu bekommen. 

Der Besichtigungstermin

Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin, sollten Sie einen Freund oder Verwandten als Zeugen dabei haben. Lassen Sie sich bei diesem Termin nicht unter Ihre Grenze handeln. Verschweigen Sie auch hier keine Mängel und halten Sie am besten alle Unterlagen zu Ihrem Fahrzeug bereit. Hierzu gehören das Scheckheft, die Zulassungsbescheinigung, TÜV-Bericht und eventuelle Reparaturrechnungen. Vor der Probefahrt sollten Sie sich erst einmal den Führerschein und Personalausweis zeigen lassen. Fahren Sie immer mir, denn bedenken Sie, überlässt Ihnen der Käufer ein Dokument zur Sicherheit, könnte dieses gefälscht sein und Sie sehen Ihr Auto vielleicht nie mehr wieder. Passiert ausgerechnet während der Probefahrt ein Unfall, kommt Ihre Versicherung für den Schaden auf. 

Vertragsabschluss und Mängel

Schließen Sie einen schriftlichen Vertrag ab und halten Sie dort auch alle Mängel fest. Bei einem Privatverkauf sollten Sie auf den Sachmängelhaftungsausschluss. Fehlt dieser, haften Sie für jeden Mangel der vor dem Verkauf vorhanden war. Hierzu erhalten Sie zahlreiche Musterverträge zum Download bei den Automobilclubs. Verzichten Sie auf Aussagen wie „gekauft wie besichtigt“. Vor Gericht können diese meist nicht standhalten. 

 

Sollten Sie einen Mangel allerdings arglistig verschwiegen haben, müssen Sie dafür haften. Hierzu gehört zum Beispiel die Angabe, dass es sich bei Ihrem Auto um ein Unfallfahrzeug handelt. Machen Sie in dem Vertrag auch besser keine Garantiezusagen.

 

Bestehen Sie bei der Übergabe unbedingt auf Barzahlung. Geben Sie die Papiere auch nicht raus, wenn der Käufer Ihnen garantiert die Kaufsumme sofort zu überweisen oder Ihnen einen Scheck ausstellen möchte. Wenn Sie ganz sicher gehen möchten, vereinbaren Sie zur Geldübergabe einen Termin bei der Bank. So können Sie das Geld sofort einzahlen und es wird ebenfalls sofort von der Bank überprüft. 

 

Nach dem Verkauf sollten Sie umgehend Ihre Versicherung und die Zulassungsstelle informieren. 

 

Sind Sie ein selbstständiger Handwerker oder Freiberufler? Achtung! In diesem Fall sind Sie beim Verkauf eines Autos kein Privatmann mehr und dürfen die Sachmängelhaftung nicht ausschließen. Von einer Gewährleistungspflicht werden Sie auch durch eine Vertragsklausel nicht ausgeschlossen.